Sprachen Integrationskurse

Integrationskurse

Integrationskurse

Die vhs Neuwied ist ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassener Träger von
- Allgemeinen Integrationskursen
- Jugendintegrationskursen (keine neuen Kursstarts ab Mai 2025 möglich)
- Zweitschriftlernerkursen (ZLK)
- Kursen für Geringliteralisierte (GLK)
- Alphabetisierungskursen

Außerdem ist die vhs Neuwied zugelassen als Prüfstelle für
- den Deutschtest für Zuwanderer (DTZ)
- den Test "Leben in Deutschland" (LID) und
- den Einbürgerungstest

Bei Interesse an einem Kurs besuchen Sie unsere Sprechstunde (Termine nach Vereinbarung). Wir beraten Sie gerne!

Unsere Kurse starten in regelmäßigen Abständen.

Alle Anmeldungen zu Integrationskursen können nur persönlich erfolgen. Zusätzlich zum Anmeldeverfahren ist ein Einstufungstest abzulegen. Wenn Sie bereits Vorkenntnisse haben, können Sie möglicherweise auch in ein höheres Kursmodul einsteigen.

Die Integrationskurse richten sich an Migranten/-innen sowie an Spätaussiedler/-innen und deren Familienangehörige, die aus ihren Herkunftsländern neu nach Deutschland eingereist sind. Teilnehmen können auch Zugewanderte, die schon einige Zeit hier leben, sich aber auf Deutsch nur unzureichend verständigen können. Wir sind gerne bei der Antragstellung behilflich.

Die allgemeinen Integrationskurse umfassen insgesamt max. 700 Unterrichtsstunden, Spezialkurse (Jugend-, Zweitschriftlerner- und Alphabetisierungskurse) max. 1000 Unterrichtsstunden. Alle Kurse sind unterteilt in Abschnitte von jeweils 100 Unterrichtsstunden (= 1 Modul).

Kursinhalt:
Ziel ist das Erreichen ausreichender Sprachkenntnisse auf B1-Niveau nach dem Europäischen Referenzrahmen. Damit kann man sich in Situationen des alltäglichen Lebens in deutschsprachiger Umgebung schriftlich und mündlich zurechtfinden. Am Ende des Kurses wird die Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" abgelegt. Danach folgt der Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden, der mit dem Test "Leben in Deutschland" abschließt.

Kosten:
Berechtigte Teilnehmende (EU-Europäer oder durch die Ausländerbehörde verpflichtete Teilnehmer) zahlen 2,29 € pro Unterrichtsstunde als Eigenanteil. Wer Leistungen nach SGB II oder nach SGB XII bezieht oder Sozialleistungen erhält, kann einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Für Spätaussiedler/-innen und deren Angehörige ist der Kurs kostenfrei. Grundsätzlich können Integrationskurse bei freien Plätzen auch ohne Berechtigungsbescheid belegt werden. Dann jedoch fallen Teilnahmegebühren von 4,58 € pro Unterrichtsstunde an.

Aktueller Hinweis zu den Integrationskursen (Stand: 20.02.2026)
Das BAMF hat darüber informiert, dass im laufenden (Haushalts-) Jahr keine Zulassungen für Integrationskurse mehr beantragt werden können. Teilnehmen können an Integrationskursen dann nur noch diejenigen, die eine Berechtigung oder Verpflichtung über das Jobcenter oder die Ausländerbehörde erhalten.

Personen, die 2025 bereits eine Zulassung erhalten haben, können sich weiterhin für Integrationskurse anmelden, sofern die Zulassung noch nicht abgelaufen ist. Bei Verpflichtungen durch die Ausländerbehörde, die bereits vor mehr als einem Jahr ausgestellt wurden, wenden Sie sich bitte an den Sprachkursträger, damit überprüft werden können, ob die Verpflichtung noch aktiv ist oder bereits wegen Inaktivität storniert wurde. Ist eine Verpflichtung wegen Inaktivität storniert, ist es leider aktuell nicht mehr möglich, diese zu erneuern. Diese Anpassungen betreffen insbesondere Unionsbürger, Geflüchtete aus der Ukraine, Menschen mit Aufenthaltserlaubnis, Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Ermessensduldung. Für diese Personen ist eine Zulassung nur als Selbstzahler möglich. Die Kosten betragen 458 € pro Modul.

Vom Zulassungsstopp ausgenommen sind die 300 Stunden Wiederholung für Alphakurs- bzw. Geringliteralisiertenkurse, sowie Zulassungen für Personen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen.



Wir bieten an:
Kurse in Vollzeit: täglich vormittags oder nachmittags, wöchentlich 20 oder 25 Unterrichtsstunden (ca. 7-12 Monate je nach Kurstyp, einschließlich Ferien).

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des BAMF.



Berufsbezogene Sprachförderung

Die vhs ist ebenfalls zugelassen für berufsbezogene Sprachkurse (Basismodule A2-C1).
Interessenten, die entweder Kunden des Jobcenters sind oder bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind, müssen zuerst im Jobcenter bzw. bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, um eine Berechtigung für den gewünschten Kurs zu erhalten. Jobcenter-Kunden werden dann auch durch das Jobcenter direkt an einen Kursträger weitervermittelt. Für Selbstzahler sind die Kurse leider nicht geöffnet.