Gesundheit Präventionskurse nach § 20 SGB V
Von den Krankenkassen geförderte Kurse
Die Mehrheit der Krankenkassen gehört einer Kooperationsgemeinschaft an, die Kurse zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (nach § 20 Abs. 2 SGB V) von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) prüfen lässt und im Falle einer Zertifizierung bezuschusst. Bei Teilnahme von mindestens 80 % der Unterrichtsstunden eines zertifizierten Kurses können Kursteilnehmende eine anteilige Übernahme des Kursentgelts (je nach Krankenkasse bis zu einer bestimmten Maximalsumme) bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Nach Kursende erhalten alle Teilnehmenden eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse. Wie hoch die Präventionskurse bezuschusst werden, ist von der Krankenkasse abhängig. Ihre Krankenkasse kann Ihnen im Vorfeld die Information über die Höhe der Kostenübernahme geben.


Ansprechpartnerin:
Lyuba Kluge
Tel. 02631 802-5515
lkluge@vhs-neuwied.de

Präventionskurse nach § 20 SGB V

Von den Krankenkassen geförderte Kurse
Die Mehrheit der Krankenkassen gehört einer Kooperationsgemeinschaft an, die Kurse zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (nach § 20 Abs. 2 SGB V) von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) prüfen lässt und im Falle einer Zertifizierung bezuschusst. Bei Teilnahme von mindestens 80 % der Unterrichtsstunden eines zertifizierten Kurses können Kursteilnehmende eine anteilige Übernahme des Kursentgelts (je nach Krankenkasse bis zu einer bestimmten Maximalsumme) bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Nach Kursende erhalten alle Teilnehmenden eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse. Wie hoch die Präventionskurse bezuschusst werden, ist von der Krankenkasse abhängig. Ihre Krankenkasse kann Ihnen im Vorfeld die Information über die Höhe der Kostenübernahme geben.


Ansprechpartnerin:
Lyuba Kluge
Tel. 02631 802-5515
lkluge@vhs-neuwied.de