Achtung! Es gelten die Regelungen der 29. CoBeLVO (Stand 04.12.2021)


Liebe Kursteilnehmende, liebe Kursleitenden,

zum Schutz unserer Besucher und Mitarbeitenden bitten wir Sie die folgenden Regeln einzuhalten:

§ 16 (2) Für Außerschulische Bildungsangebote gilt

  • 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) für alle Teilnehmer*innen und Lehrenden
  • Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2 Maske) im Gebäude und am Platz
  • Pflicht zur Kontakterfassung,
  • Vorhaltung eines Hygienekonzepts, dass die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet.

§ 12 Für den Programmbereich Gesundheit gilt die 2G+-Regel:

  • Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene plus Testnachweis eines Testzentrums. Bei Booster-Impfung entfällt Testpflicht.

Kursleitende fallen grds. unter die 3G-Regelung am Arbeitsplatz, sofern sie sich selbst sportlich betätigen unter die 2G+-Regel.

Für Rückfragen können Sie sich gerne melden.

Herzliche Grüße

Jutta Günther und das Team der VHS Neuwied


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