Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsrecht

1. Geltungsbereich, Leistungsumfang, Schriftform
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule der Stadt Neuwied, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Soweit die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen, gelten ergänzend die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung des jährlich erscheinenden Programms bzw. der sonstigen Ankündigungen von Veranstaltungen. Darüber hinausgehende ergänzende mündliche Absprachen sind unwirksam. Die Lehrkräfte sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jeder Art bedürfen der Schriftform.
Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Volkshochschule. Insoweit tritt die Volkshochschule nur als Vermittler auf. 

2. Vertragsschluss, Vertragspartner und Teilnehmende
Ein Veranstaltungsvertrag zwischen einem Teilnehmenden und der Volkshochschule der Stadt Neuwied kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme dieser Anmeldung durch die  Volkshochschule der Stadt Neuwied zustande. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Volkshochschule der Stadt Neuwied als Veranstalterin und der/ dem Anmeldenden (Vertragspartner/-in) begründet. Die/Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer/-in) begründen. Diese ist der Volkshochschule der Stadt Neuwied namentlich zu benennen. Die Anmeldungen für die gewünschten Veranstaltungen werden in zeitlicher Reihenfolge angenommen und gebucht. Im Regelfall erhalten die Teilnehmenden nach erfolgreicher  Buchung der Veranstaltung einen Hörerausweis, der als Teilnahmeberechtigung dient. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Hörerausweis mitzuführen und sich auf Verlangen eines Bevollmächtigten der  Volkshochschule Neuwied auszuweisen. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule verpflichtet zur Unterschrift in der entsprechenden Anwesenheitsliste. Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt  eine vorherige Anmeldung zwingend voraus.

3. Entgelt
Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Hinterlegung in der Verwaltungssoftware. Die Volkshochschule Neuwied behält sich notwendige Änderungen gegenüber den  Angaben im Programm vor. Das Entgelt muss mit der Anmeldung bezahlt werden. Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wird das Kursentgelt 10 Tage nach Kursbeginn eingezogen. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Ausnahmen hiervon sind Kurse mit Ratenzahlungsplänen und Studienreisen. In diesen Fällen ist bei der Anmeldung eine Anzahlung fällig. Weitere Zahlungstermine werden mitgeteilt. Das bereits eingezahlte Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.

4. Anmeldemodalitäten
Da für die Mehrzahl der Veranstaltungen der Volkshochschule Neuwied Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen festgelegt sind, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Anmeldung. 
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Anmeldung:
4.1 Persönliche Anmeldung
Bei einer Anmeldung in der Volkshochschule ist die volle Gebühr in bar, mittels EC-Karte oder durch Teilnahme am Lastschriftverfahren zu entrichten. Nach Zahlung des Entgelts wird ein persönlicher Hörerausweis erstellt, der als Zahlungsnachweis und Teilnahmeberechtigung dient.
Hörerausweis
Zentrales Dokument ist der Hörerausweis. Dieser ist nicht übertragbar. Er dient als Quittung für das eingezahlte Kursentgelt, berechtigt zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung und wird vom Finanzamt und anderen Ämtern anerkannt. Für den (fristgerechten) Rücktritt von einer Veranstaltung ist der Hörerausweis zwingend vorzulegen.
4.2 Schriftliche Anmeldung
Schriftliche Anmeldungen sind möglich per Briefpost (Volkshochschule Neuwied, Heddesdorfer Straße 33, 56564 Neuwied, per FAX (02631/3989-44) oder per E-Mail (anmeldung@vhs-neuwied.de). Eine schriftliche Anmeldung kann nur dann bearbeitet werden, wenn eine schriftliche Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt. Die folgenden Angaben sind für eine schriftliche Anmeldung notwendig: Kursdaten (Kurs-Nummer, Kursbezeichnung, Kursentgelt), persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren Angaben zum Bankkonto (Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Sitz des Kreditinstituts, Kontoinhaber/-in). Aufgrund der Besonderheiten der neuen Zahlungsform ist es zwingend erforderlich, dass zur Kursanmeldung und zur Zahlung der Kursentgelte mittels SEPA-Basis-Lastschrift das von uns erstellte Formular benutzt wird. Dieses findet sich im Programmheft und auf der Homepage der VHS Neuwied.
Sind Lastschriften und Schecks aus Gründen, die die Volkshochschule Neuwied nicht zu vertreten hat (z.B. falsche Bankverbindung, falscher Kontoinhaber, nicht gedecktes Konto, erloschenes Konto oder bei unberechtigtem Widerspruch) nicht einlösbar, so sind die dadurch entstehenden Kosten von dem/dern Teilnehmer/-in zu tragen zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 10,00 €.
4.3 Internet / online-Anmeldung (www.vhs-neuwied.de)
Bei einer online-Anmeldung ist eine Einwilligung zum Lastschrifteinzug erforderlich.
4.4 Anmeldung mit Rechnungsstellung
Anmeldungen mit der Bitte um Rechnungsstellung sind grundsätzlich nur durch die Handlungsbevollmächtigten von Unternehmen für ihre Mitarbeiter/-innen möglich. Für Privatpersonen werden keine Rechnungen ausgestellt.
4.5 Telefonische Anmeldungen
Kunden, deren Bankverbindung bereits vorliegt, können sich auch telefonisch anmelden.

5. Sonstige Kosten
5.1 Materialkosten
Sofern nicht anders angegeben, sind die Kosten für notwendige Arbeitsmittel in dem ausgewiesenen Kursentgelt nicht enthalten. Wird das für den jeweiligen Kurs erforderliche Unterrichtsmaterial durch die Lehrkraft  besorgt, so handelt sie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. In diesem Fall wird das Materialgeld während des Kurses von der Lehrkraft eingesammelt. Etwaige Reklamationen bezüglich des Materials 
sind an die Lehrkraft zu richten.
5.2 Lehrbücher
Lehrbücher sind in der Regel selbstständig und auf eigene Rechnung zu beschaffen. Diese sollten erst dann angeschafft werden, wenn feststeht, dass der gebuchte Kurs stattfinden wird.
5.3 Teilnahmebescheinigungen
Bei regelmäßigem Kursbesuch (80%) erhalten die Teilnehmenden auf Wunsch am Ende des Semesters eine Teilnahmebescheinigung. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist bis spätestens zwei Jahre  nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, möglich.

6. Ermäßigungen
Ermäßigungen werden bei der Anmeldung auf Antrag gewährt, nicht automatisch. Der Anspruch ist durch aussagefähige Unterlagen bei der Anmeldung nachzuweisen. Während der Anmeldezeit (bis zum ersten  Unterrichtstag) kann der Ermäßigungsantrag nachgereicht werden. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Folgende Ermäßigungen werden gewährt für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II und Sozialhilfe: 
• 20% bei EDV-Kursen (ausgenommen Lernmittel)
• 30% bei allen übrigen Kursen (ausgenommen Lernmittel).
Die Vorlage des Bewilligungsbescheides ist erforderlich. Pro Semester kann nur ein Kurs bzw. Seminar zu ermäßigten Entgelten belegt werden. Inhaber/-innen einer vom Sozialamt der Stadt Neuwied ausgestellten  Berechtigungskarte (z.B. Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger) können einen Kurs bzw. Seminar pro Semester zu ermäßigten Entgelten belegen. Studienreisen, Busexkursionen sowie alle Einzelveranstaltungen
sind generell von einer Ermäßigung ausgenommen. Weiterhin sind Veranstaltungen, die die VHS Neuwied in Kooperation mit anderen Leistungsträgern veranstaltet (z.B. Tennis), von einer Ermäßigung ausgeschlossen.

7. Rücktritt vom Vertrag
7.1 Rücktritt durch die Volkshochschule
Die Volkshochschule Neuwied kann vom Vertrag zurücktreten,
• wenn die erforderliche Mindestzahl von Teilnehmern/-innen nicht erreicht wird; abweichend hiervon kann die Volkshochschule Neuwied auf eine Absage verzichten, wenn zwischen den Beteiligten eine
Entgeltaufzahlung und/oder eine Unterrichtsverkürzung vereinbart werden. Die Kürzung erfolgt unter Beibehaltung der geplanten Inhalte und Gesamtkonzeption.
• wenn die verpflichtete Lehrkraft aus Gründen, die die Volkshochschule Neuwied nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit) ausfällt.
• wenn die zur Durchführung der Veranstaltung notwenigen räumlichen oder technischen Kapazitäten wider Erwarten nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Für Veranstaltungen, die nicht zustande kommen, wird das eingezahlte Entgelt gegen Vorlage des Hörerausweises zurücküberwiesen. Entgelte, die bar oder per Überweisung bezahlt wurden, werden gegen Vorlage des Hörerausweises unter Angabe der Bankverbindung zurücküberwiesen. Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer/-innen gegen die Volkshochschule bestehen nicht.
7.2 Rücktritt durch Teilnehmer/-in
Der Rücktritt eines/r Teilnehmer/in muss bis spätestens 6 Werktage vor Beginn des Kurses schriftlich oder persönlich mit der Rückgabe des Hörerausweises erfolgen. Eine telefonische Mitteilung ersetzt nicht die schriftliche Abmeldung. Ebenso gilt das Fernbleiben vom Kurs nicht als Abmeldung. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Rücktritts bei der vhs Neuwied. Bei späterem Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung, bzw. das volle Kursentgelt wird fällig. Im Falle eines fristgerechten Rücktritts von der Kursteilnahme wird das eingezahlte Entgelt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zurückgezahlt.
Beim Überschreiten der angegebenen Rücktrittsfrist ist eine Erstattung des Kursentgeltes nicht möglich.
Ein Dozentenwechsel berechtigt nicht zum Rücktritt.

8. Organisatorische Änderungen
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Lehrkraft angekündigt wurde, es sei denn, der/die Vertragspartner/-in hat erkennbar Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Lehrkraft. Die Volkshochschule kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartner/-in zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der Volkshochschule nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Lehrkraft), kann sie nachgeholt werden.
An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.

9. Studienreisen
Für Studienreisen gelten besondere Reise- und Geschäftsbedingungen, die die beiderseitigen Verpflichtungen klarstellen und für den abzuschließenden Reisevertrag verbindlich sind.

10. Kündigung
Grundsätzlich ist eine ordentliche Kündigung mit Eintritt der Rücktrittsfrist ausgeschlossen.
Ausnahmen regeln entsprechende Weiterbildungsverträge in längerfristigen Lehrgängen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11. Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule der Stadt Neuwied geschieht auf eigene Gefahr. Bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und anderen Verlusten tritt eine Haftung der Volkshochschule nur ein, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von einem ihrer Organe oder einem ihrer Bediensteten nachgewiesen wird.

12. Hausordnung
Die am jeweiligen Unterrichtsort geltende Hausordnung ist zu beachten. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude der Volkshochschule nicht gestattet.

13. Urheberschutz
Es ist nicht gestattet, in den Veranstaltungen zu fotografieren, zu filmen und Softwarekopien oder Tonmitschnitte zu erstellen. Ausgeteiltes Lernmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule der Stadt Neuwied in keiner Weise vervielfältigt werden.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Neuwied wird als vertraglicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Teilnahmevertrag vereinbart.

16. In Kraft treten
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01. November 2018 in Kraft. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns - Volkshochschule der Stadt Neuwied, Heddesdorfer Straße 33, 56564 Neuwied, Fax: 02631 3989-44,E-Mail: anmeldung@vhs-neuwied.de  mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mittelung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.